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Wildwechsel
Wildwechsel
Langsam fahren

Quelle: Deutsche Verkehrswacht, ADAC, BJV und Projektteam Landkreis Kronach


Liebe Verkehrsteilnehmer,

Unser Landkreis Kronach ist geprägt durch den Frankenwald mit seinen zusammenhängenden Waldflächen und zahlreichen Wiesentälern. Diese naturnahe Landschaft dient nicht nur dem Menschen zur Erholung, sondern schafft insbesondere auch für das Wild ideale Lebensbedingungen. Dies hat leider auch zur Folge, dass mit relativ häufigem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen ist.

In Zusammenarbeit mit ADAC und dem Bayerischen Jagdverband wurde daher ein Konzept entwickelt, um durch gezielte Maßnahmen, wie z. B. Wildwarnreflektoren und Duftzaun, die Verkehrssicherheit zu fördern.

Der wichtigste Einflussfaktor aber ist und bleibt der Autofahrer selbst.

Durch angepasste Fahrweise in wildreichen Gebieten leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung von Wildunfällen.

In unserem Landkreis ist eine Projektgruppe gebildet worden, die sich mit der Problematik der Wildunfälle befasst, Maßnahmen zur Minimierung
durchführt und gefährdete Straßenabschnitte mit dem Warnschild "Wildwechsel" kennzeichnet.

Wir bitten Sie, zum Schutz von Mensch und Tier die vorgenannten Hinweise zu beherzigen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Löffler

Landrat und Schirmherr

1. Wo Sie besonders mit Wildwechsel rechnen müssen

  • Wo das Verkehrszeichen "Wildwechsel" steht (im Landkreis Kronach werden die entsprechenden Verkehrszeichen nur an Stellen errichtet, an denen schwerpunktmäßig Wildunfälle passieren)
  • Auf neuen Straßen, in der Nähe von Waldgebieten
  • Wo eine Straße durch Wald oder am Wald entlang führt


2. Wann Sie besonders mit Wildwechsel rechnen müssen

  • In der Morgen- und Abenddämmerung, aber auch bei Nacht
  • Vor allem in den Frühjahrsmonaten April und Mai sowie im Herbst von September bis November


3. Was Sie tun können, um einen Wildunfall zu vermeiden

  • Wo mit Wildwechsel zu rechnen ist, mit angepasster Geschwindigkeit fahren
  • Nachts wann immer möglich (ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden!) mit Fernlicht fahren
  • Wald- und Straßenränder immer im Auge behalten, um sofort reagieren zu können
  • Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden, bremsen und hupen (aber niemals überreagieren!)
  • Ein Tier kommt selten allein. Deswegen immer mit "Nachzüglern" rechnen


4. Was Sie tun sollten, wenn es doch gekracht hat

  • Wenn ein Zusammenprall sich nicht mehr vermeiden lässt, das Lenkrad gut festhalten, niemals ausweichen (Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben, auch für andere Verkehrsteilnehmer)
  • Die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle sofort absichern
  • Um Folgeunfälle zu vermeiden, das tote Tier an den Randstreifen schaffen (dabei wegen Tollwutgefahr das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen, das Wild niemals mitnehmen)
  • Ein verletztes Tier nicht anfassen und ihm nicht folgen, die Fluchtrichtung für die Meldung merken oder markieren (um ein verletztes Tier muss sich ein Jäger kümmern, sonst leidet es unnötig)
  • Den Wildunfall unverzüglich der Polizei oder dem Jäger melden und eine Bescheinigung über den Unfall ausstellen lassen (wichtig für den Schadensersatzanspruch und um ggf. eine Nachsuche nach dem Wild zu gewährleisten)


5. Wer wird für den Schaden aufkommen?

  • Schäden an Fahrzeugen (durch Wild verursacht) sind generell durch die Vollkaskoversicherung gedeckt
  • Eine Teilkaskoversicherung bezahlt den Schaden nur, wenn ein fahrendes Fahrzeug mit sogenanntem Haarwild kollidiert (zum Haarwild gehören z.B. Rot-, Reh- und Schwarzwild sowie Hasen, Füchse und Dachse)
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Schadenregulierung mit berücksichtigt
  • Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist immer, dass der Unfall und der Schaden dem Versicherungsunternehmen unverzüglich (mit Beweismitteln und Unfallbescheinigung) schriftlich angezeigt wird


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