Liebe Verkehrsteilnehmer,
Unser Landkreis Kronach ist geprägt durch den Frankenwald mit seinen zusammenhängenden
Waldflächen und zahlreichen Wiesentälern. Diese naturnahe Landschaft dient nicht nur dem Menschen
zur Erholung, sondern schafft insbesondere auch für das Wild ideale Lebensbedingungen. Dies hat leider
auch zur Folge, dass mit relativ häufigem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen ist.
In Zusammenarbeit mit ADAC und dem Bayerischen Jagdverband wurde daher ein Konzept entwickelt, um durch
gezielte Maßnahmen, wie z. B. Wildwarnreflektoren und Duftzaun, die Verkehrssicherheit zu
fördern.
Der wichtigste Einflussfaktor aber ist und bleibt der Autofahrer selbst.
Durch angepasste Fahrweise in wildreichen Gebieten leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung
von Wildunfällen.
In unserem Landkreis ist eine Projektgruppe gebildet worden, die sich mit der Problematik der
Wildunfälle befasst, Maßnahmen zur Minimierung
durchführt und gefährdete Straßenabschnitte mit dem Warnschild "Wildwechsel"
kennzeichnet.
Wir bitten Sie, zum Schutz von Mensch und Tier die vorgenannten Hinweise zu beherzigen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Löffler Landrat und Schirmherr
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1. Wo Sie besonders mit Wildwechsel rechnen
müssen
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Wo das Verkehrszeichen "Wildwechsel" steht (im Landkreis Kronach
werden die entsprechenden Verkehrszeichen nur an Stellen errichtet, an denen
schwerpunktmäßig Wildunfälle passieren)
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Auf neuen Straßen, in der Nähe von
Waldgebieten
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Wo eine Straße durch Wald oder am Wald entlang
führt
2. Wann Sie
besonders mit Wildwechsel rechnen müssen
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In der Morgen- und Abenddämmerung, aber auch bei
Nacht
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Vor allem in den Frühjahrsmonaten April und Mai sowie im
Herbst von September bis November
3. Was Sie
tun können, um einen Wildunfall zu vermeiden
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Wo mit Wildwechsel zu rechnen ist, mit angepasster
Geschwindigkeit fahren
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Nachts wann immer möglich (ohne andere Verkehrsteilnehmer
zu blenden!) mit Fernlicht fahren
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Wald- und Straßenränder immer im Auge behalten, um
sofort reagieren zu können
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Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden, bremsen
und hupen (aber niemals überreagieren!)
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Ein Tier kommt selten allein. Deswegen immer mit
"Nachzüglern" rechnen
4. Was Sie
tun sollten, wenn es doch gekracht hat
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Wenn ein Zusammenprall sich nicht mehr vermeiden lässt, das
Lenkrad gut festhalten, niemals ausweichen (Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben,
auch für andere Verkehrsteilnehmer)
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Die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle sofort
absichern
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Um Folgeunfälle zu vermeiden, das tote Tier an den
Randstreifen schaffen (dabei wegen Tollwutgefahr das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen,
das Wild niemals mitnehmen)
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Ein verletztes Tier nicht anfassen und ihm nicht folgen, die
Fluchtrichtung für die Meldung merken oder markieren (um ein verletztes Tier muss sich ein
Jäger kümmern, sonst leidet es unnötig)
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Den Wildunfall unverzüglich der Polizei oder dem Jäger
melden und eine Bescheinigung über den Unfall ausstellen lassen (wichtig für den
Schadensersatzanspruch und um ggf. eine Nachsuche nach dem Wild zu gewährleisten)
5. Wer wird
für den Schaden aufkommen?
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Schäden an Fahrzeugen (durch Wild verursacht) sind generell
durch die Vollkaskoversicherung gedeckt
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Eine Teilkaskoversicherung bezahlt den Schaden nur, wenn ein
fahrendes Fahrzeug mit sogenanntem Haarwild kollidiert (zum Haarwild gehören z.B. Rot-, Reh- und
Schwarzwild sowie Hasen, Füchse und Dachse)
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Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der
Schadenregulierung mit berücksichtigt
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Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist immer,
dass der Unfall und der Schaden dem Versicherungsunternehmen unverzüglich (mit Beweismitteln und
Unfallbescheinigung) schriftlich angezeigt wird
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